| Zuzahlung bei Arzneimitteln |
Zuzahlungen zu Arzneimitteln (auch Rezeptgebühr genannt) in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit Mitte der siebziger Jahre. Sie beteiligen die Versicherten an den Gesundheitskosten und sollen eine wirtschaftliche Inanspruchnahme der Leistungen der GKV fördern.
Die Zuzahlung beträgt grundsätzlich zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro, allerdings nicht mehr als die Kosten des Arzneimittels.
Arzneimittel können aber auch vollständig von der Zuzahlungspflicht befreit werden. Das ist dann der Fall, wenn sich Arzt und Patient gemeinsam für ein besonders günstiges Arzneimittel entscheiden, dessen Preis mindestens 30 Prozent unterhalb des Festbetrags liegt.
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