Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung

Schon im Jahr 2000 ist die Integrierte Versorgung eingeführt worden. Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden rechtliche Hemmnisse abgebaut und finanzielle Anreize gesetzt, um den Ausbau der Integrierten Versorgung zu fördern. So stehen seit 2004 jährlich bis zu ein Prozent der jeweiligen Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausvergütungen als Anschubfinanzierung für Integrierte Versorgung zur Verfügung.

Angesichts der veränderten Altersstruktur, der Zunahme chronischer Erkrankungen und Mehrfacherkrankungen sowie Über-, Unter- und Fehlversorgung müssen Abschottung und Abgrenzung zwischen den einzelnen Sektoren überwunden werden. Hinzu kommt die Notwendigkeit, mit begrenzten Mitteln das bestmögliche Ergebnis in der medizinischen Versorgung zu erzielen.
Das Ziel der Integrierten Versorgung ist es, Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie gegebenenfalls Apotheken koordiniert zusammenwirken.

Flächendeckung bei der Integrierten Versorgung

Verträge zur Integrierten Versorgung sollten insbesondere auf eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der medizinischen Versorgung bezogen sein. Darunter sind Versorgungsmodelle zu verstehen, bei denen in einer größeren Region (zum Beispiel mehrere Stadt- oder Landkreise) die Behandlung einer versorgungsrelevanten Volkskrankheit (zum Beispiel Diabetes, Schlaganfall, Bandscheibenerkrankungen) vernetzt wird oder - auch in kleineren Regionen - die Behandlung des gesamten oder eines Großteils des Krankengeschehens im Rahmen der Integrierten Versorgung erfolgt.

Partner bei der Integrierten Versorgung

Krankenkassen können Verträge auch mit Trägern von medizinischen Versorgungszentren abschließen sowie mit Trägern, die eine Versorgung durch dazu berechtigte Leistungserbringer anbieten, selbst aber nicht Versorger sind (zum Beispiel Managementgesellschaften).

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird die Integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen fortgeführt und ausgebaut. Die Pflege kann künftig in die Integrierte Versorgung einbezogen werden. Krankenkassen können auch mit nichtärztlichen Heilberufen (zum Beispiel Ergo- oder Physiotherapeuten) Verträge zur Integrierten Versorgung vereinbaren.

Integrierte Versorgung und Krankenhäuser

Erleichtert werden die Verträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, die - im Rahmen der Integrierten Versorgung - hochspezialisierte Leistungen, Leistungen zur Behandlung seltener Erkrankungen und von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant erbringen können.

Teilnahme an Programmen zur Integrierten Versorgung

Für die Teilnahme an einem integrierten Versorgungsangebot müssen die Krankenkassen ihren Versicherten einen Wahltarif anbieten und können diesen mit Zuzahlungsnachlässen oder Prämien verbinden.