Arzneikompass

www.arzneikompass.de

Was sind eigentlich Arzneimittel?

Was Arzneimittel sind, das wird im Arzneimittelgesetz in § 2 festgelegt. Danach sind Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die äußerlich oder innerlich angewandt dazu dienen, Krankheiten, Körperschäden, Leiden oder krankhafte Beschwerden zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Vorbeugung, Diagnostik und Therapie sind mit dieser Definition erfasst.

Als Arzneimittel gelten auch Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten, z.B. Pflaster, die ein Schmerzmittel enthalten oder Wundverbände, in die bakterientötende Substanzen eingearbeitet sind. Dazu zählen auch dauerhaft im Körper verbleibende Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten, z.B. Hormonspiralen oder Hormonstäbchen zur Verhütung oder implantierbare Medikamentenpumpen, wie sie in der Schwangerschaftstherapie eingesetzt werden. 

 

Arzneimittel müssen registriert und zugelassen sein

Alle Arzneimittel müssen registriert und zugelassen sein. Die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln ist eine der Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

 
Es gibt verschiedene Arten von Arzneimitteln

Rezeptpflichtige Arzneimittel,
die Ihnen nur der Arzt verordnen darf, und die in den meisten Fällen von den Krankenkassen erstattet werden.

Rezeptfreie Arzneimittel (OTC), die apothekenpflichtig sind, d.h.,
die Sie ohne Rezept, aber nur in der Apotheke kaufen können.
Diese werden in der Regel von den Krankenkassen nicht erstattet. Eine Verordnung durch den Arzt und die Erstattung durch die Krankenkasse ist aber in Ausnahmefällen möglich.

Rezeptfreie Arzneimittel, die nicht apothekenpflichtig sind.
Diese sind sowohl in der Apotheke als auch in Drogeriemärkten oder in Lebensmittelgeschäften, die dazu die Genehmigung haben, erhältlich und werden in der Regel von den Krankenkassen nur in Ausnahmefällen bezahlt.

Außer Arzneimittel gibt es noch Medizinprodukte.
Diese müssen nicht zugelassen sein, sondern nach den Richtlinien des Medizinproduktegesetzes zertifziert werden. Medizinprodukte dürfen nur physiologisch wirken und keine pharmakologische oder Stoffwechselwirkung haben. Medizinprodukte sind zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, Bandagen usw.

Daneben gibt es noch Nahrungsergänzungsmittel, die überall verkauft werden dürfen, für die aber keine krankheitsbezogene Heilwirkung ausgelobt werden darf.

Mit unserem Arznei-
News­letter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Medikamenten sowie zur Arzneimittel- und Gesundheitspolitik




Suche nach Arznei­mitteln, zu denen Rabattverträge zwischen Kranken­kassen und Pharma­unternehmen abgeschlossen wurden